Private Equity – Private Equity Fonds und die wesentlich beteiligten Personen

Private Equity – Wesentliche beteiligte Personen an einem Private Equity Fonds

Da viele Private Equity Fonds auf Basis einer Kommanditgesellschaft (KG) gegründet werden, sind auch bei dieser Anlage die Beteiligten einer KG wesentliche Mitentscheider.
Dabei benötigt man natürlich zuerst einmal den Initiator, der die Idee hat und sich um deren Umsetzung kümmert. Dies geschieht mittels Verhandlungen mit möglichen Geschäftspartnern, die die Geschäftsführung, die Geschäftsbesorgung oder aber die Treuhändereigenschaft übernehmen.

Mit jedem dieser Partner muss dann ein Vertrag über die Geschäftsbesorgung oder Treuhänderschaft geschlossen werden, in dem gleichzeitig die Vergütung für diese Tätigkeiten festgelegt wird.

Sämtliche dieser Verträge müssen samt ihrer Kosten mit in das Geschäftsmodell einkalkuliert werden. Diese Vorkalkulation bietet dann eine erste Grundlage für den zu erstellenden Beteiligungsprospekt, der vor seiner Herausgabe durch die BaFin überprüft werden muss.

In diesem Beteiligungsprospekt wird die entstandene Idee vorgestellt, mit all ihren Chancen und Risiken. Der Ablauf des Geschäftes wird erläutert, die Unternehmen in die investiert werden soll, sofern diese schon feststehen, werden vorgestellt. Eine voraussichtliche Renditeberechnung darf in einem solchen Prospekt natürlich auch nicht fehlen.

Private Equity Fonds – Kosten, Gewinne und Rendite

Sämtliche Kosten die hierdurch entstehen, müssen über die Gewinne und Renditen der eigentlichen Kapitalanlage wieder gedeckt werden können, um ein wirtschaftliches Projekt zu entwickeln. Zu den Kosten gehören natürlich die Kosten für die Erstellung des Prospektes – im Fachjargon auch als Konzeption / Prospektierung bekannt. Auch die vorab nötigen Marktuntersuchungen und Analysen, die oft von speziellen Marktforschungsinstituten durchgeführt werden, müssen bezahlt werden. Ebenso ist die Prüfung durch die BaFin gebührenpflichtig.

Hat diese den fertigen Prospekt dann freigegeben, kann der Fonds vertrieben werden. Hierzu müssen allerdings erst einmal die richtigen Vertriebspartner gefunden werden. Meist sind dies spezielle Finanzdienstleister, die mehrere dieser Kapitalanlagen im Sortiment haben.

Ihnen müssen der Prospekt sowie sämtliche weiteren Verkaufsunterlagen zur Verfügung gestellt werden, bei erklärungsbedürftigen Produkten müssen zudem weitere Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Der nächste Schritt ist dann der aktive Vertrieb durch die einzelnen Vertriebspartner. Diese müssen ihren Kunden die Anlage in den Private Equity Fonds möglichst schmackhaft machen. Unterstützt durch die Verkaufsprospekte der einzelnen Anbieter sollte dies möglich sein.

Hat sich nun ein Kunde entschlossen, in einen solchen Fonds zu investieren, muss er, wie bei jeder anderen KG auch, eine Beitrittserklärung ausfüllen, unterzeichnen und an die Beteiligungsgesellschaft senden. Die meisten dieser Gesellschaften bestätigen dem künftigen Investor dann schriftlich den Eingang der Beitrittserklärung, übersenden ihm weitere Unterlagen sowie eine Zahlungsaufforderung. Nach Erhalt dieser Unterlagen zahlt der Anleger innerhalb einer festgelegten Frist seine Anlagesumme ein. Nach Eingang der Summe auf dem Konto der Beteiligungsgesellschaft erhält der Investor wiederum eine Annahmebestätigung, in der auch der Geldeingang bestätigt wird.

Mit dem so eingeworbenen Eigenkapital finanziert die Beteiligungsgesellschaft dann ihre Investitionsvorhaben, beispielsweise in Unternehmen oder kauft Kredite von Banken. Dabei sollte aber darauf geachtet werden, dass die Beteiligungsgesellschaft möglichst lange Erfahrungen in diesem Bereich des Kapitalmarktes hat. Diese stehen für eine sicherere Geldanlage, da eine Fehlinvestition seltener vorkommen wird.